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Statut, Befugnisse und Kompetenzen

Diese Webseiten sind offizielle Webseiten des Stadtteils Bratislava-Altstadt.

Dieser Stadtteil ist einer der 17 Stadtteile von Bratislava und stellt eine juristische Person dar, die unter den Bedingungen der Sondervorschrift (das Gesetz des SNR Nr. 138/1991 Slg. über Vermögen von Gemeinden in der Fassung späterer Vorschriften) und des Statuts der Hauptstadt der SR Bratislava mit dem anvertrauten Vermögen und den anvertrauten Geldern sowie mit eigenem Einkommen und Vermögen wirtschaften.

Der Stadtteil Bratislava-Altstadt wurde nach dem Gesetz Nr. 377/1990 Slg. über die Hauptstadt der Slowakischen Republik Bratislava gegründet.

Neben den Aufgaben der Selbstverwaltung erfüllt der Stadtteil auch einige übertragene Aufgaben der Staatsverwaltung. Gemäß § 4 Abs. 1 bis 3 des Gesetzes Nr. 369/1990 Slg. über die Gemeinordnung in der Fassung späterer Vorschriften und Art. 29 des Statuts der Hauptstadt der Slowakischen Republik Bratislava, der Stadtteil vor allem:

  • erfüllt Aufgaben hinsichtlich der ordentlichen Wirtschaftsführung mit dem anvertrauten beweglichen und unbeweglichen Vermögen der Hauptstadt, mit dem erworbenen Vermögen und mit eigenem durch eigene Tätigkeit erworbenen Vermögen,
  • erstellt und billigt den Haushalt und die Schlussrechnung des Stadtteils und organisiert öffentliche Diskussion darüber,
  • entscheidet über die Einführung oder Aufhebung der örtlichen öffentlichen Abgabe und der örtlichen Gebühr, bestimmt ihre Erfordernisse und verwaltet sie; verwaltet die durch Sondervorschriften bestimmten Steuer,
  • regelt die wirtschaftliche Tätigkeit in dem Stadtteil, unter der Beachtung von den Interessen der ganzen Stadt erlässt zu diesem Zweck verbindliche Stellungnahmen zur Investitionstätigkeit und zur Aufnahme von unternehmerischen Tätigkeit von juristischen und natürlichen Personen in dem Stadtteil, nimmt Stellung zu den Vorhaben ihrer Tätigkeit und erlässt verbindliche Stellungnahmen zur Nutzung der örtlichen Ressourcen,
  • realisiert Verwaltung, Instandhaltung und Ausbau von örtlichen Kommunikationen der III. und IV. Klasse (Straßen, Wege, Bürgersteige, separate Fahrradwege, separate Gehwege, Treppen) einschließlich der dazugehörigen Straßengrünanlagen, Baumreihen, sowie die Verwaltung und Instandhaltung von öffentlichen Plätzen,
  • realisiert Verwaltung und Instandhaltung von anvertrauten historischen Denkmälern und wichtigen Bauten sowie den Bau, die Verwaltung und Instandhaltung von kulturellen, sportlichen und anderen Einrichtungen, die der Stadtrat nach Abs. 1 Buchst. f) in den Zuständigkeitsbereich der Hauptstadtselbstverwaltung bestimmt hat,
  • sichert die Reinigung von örtlichen Kommunikationen der III. und IV. Klasse, die Verwaltung und Instandhaltung von öffentlichen Grünanlagen, die Wasserversorgung für die Einwohner des Stadtteils in Wohnlokalitäten, die nicht zur öffentlichen Wasserleitung angeschlossen sind, sonstige Dienstnetze, und auf Antrag des Stadtteils mit der Zustimmung des Stadtrats auch den Bau, die Instandhaltung und Verwaltung von Friedhöfen,
  • schafft und schützt gesunde Bedingungen und gesunde Lebens- und Arbeitsweise für die Einwohner des Stadtteils, schützt die Umwelt und schafft Bedingungen für Bildung, Kultur, Kunst, Körperkultur und Sport,
  • genehmigt Verkaufs- und Betriebszeiten für Handel und Dienstleistungen und verwaltet Marktplätze,
  • gründet, errichtet, auflöst und kontrolliert Haushalts- und Beitragsorganisationen, Einrichtungen und sonstige juristische Personen des Stadtteils nach Sondervorschriften,
  • organisiert Abstimmung von Einwohnern des Stadtteils über wichtige Fragen über  das Leben und die Entwicklung des Stadtteils und beruft öffentliche Einwohnerversammlung des Stadtteils ein,
  • bestimmt die Struktur seiner Organe und beschäftigt Beamte,
  • sichert örtliche Angelegenheiten hinsichtlich der öffentlichen Ordnung und des Brandschutzes in dem Stadtteil, haftet für die Erfüllung der Zivilschutzaufgaben auf dem Gebiet des Stadtteils,
  • führt eine Chronik des Stadtteils,
  • beglaubigt Unterschriften und Urkunden

 

INHALTSVERWALTER

Stadtamt des Stadtteils Bratislava-Altstadt

 

Vajanského nábrežie 3
814 21 Bratislava 1
ID-Nr. (IČO): 603147
Telefon: +421(2)59246111
Fax: +421(2)52920003
E-Mail: podatelna@staremesto.sk

 

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Montag:           8.00 – 12.00    12.30 – 17.00 Uhr

Mittwoch:        8.00 – 12.00    12.30 – 17.00 Uhr

 

 

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